Wichtige rechtliche Hinweise zur Drohnenfotografie.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Drohnenfotografie

Achte unbedingt auf die gesetzlichen Regelungen für Drohnenflüge, wenn Du dich mit Luftaufnahmen per Drohne bisher noch nicht auseinandergesetzt hast.

Genehmigungen für Luftaufnahmen

Achtung: seit 01.01.2021 gelten neue Gesetze und Regelungen für den Einsatz von Drohnen mit eingebauter Kamera! Klassifizierung und Risikobewertung sind in einem sehr undurchsichtigen Regelwerk völlig neu aufstellt worden. 

Noch ist vieles möglich, durch meine Drohne mit unter 250 g Gesamtgewicht

Die DJI Mini - Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1(nahe an Menschen) betrieben werden.

Dies bedeutet im Detail:

  • für die DJI Mini Serie ist kein EU-Drohnenführerschein  (weder der großer EU-Drohnenführerschein = EU-Fernpiloten-Zeugnis noch der kleine EU-Drohnenführerschein = EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich.

     Dennoch habe ich den EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung erfolgreich abgelegt, da ich der Meinung bin, dass eine Schulung zum Drohnenverständnis und
  -technik niemanden schadet. Zusätzlich gibt es einem persönlich die Sicherheit, den geplanten Drohnenflug sicher und ohne Schaden durchführen zu können. Denn: Unwissenheit schützt vor STRAFE nicht!

  • ich habe eine Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) gemacht, weil es erforderlich ist. Es muß nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält dort eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muß.

(Die DJI MINI Drohne fällt nicht unter die Regelung zur Befreiung der Registrierungspflicht bei Drohnen unter 250 Gramm, da sie laut DJI nicht nach den EU Richtlinie (2009/48/EG) als reines Spielzeug zertifiziert ist und außerdem eine Kamera besitzt – also einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten)

  • es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich


Was darf ich nun mit meinem Copter?


  • die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund


  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten


  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis


  • das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen. 


  • es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden


  • sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden


  • das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt (mit Einverständnis der Eigentümer)


  • die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mini Serie) müssen gelesen und beachtet werden


  • die DJI Mini Drohne darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.


Wo darf ich (nicht) fliegen?

  • nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
  • maximale Flughöhe beträgt 120 Meter


  • Über Wohngrundstücken, wenn der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat.

 

  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben (GEO-System).
    Hier bleibt abzuwarten, welche Zonen und Vorgaben für Deutschland definiert werden und wo / wie diese dann veröffentlicht werden.


  • aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann

      Zukünftig wird es ggf. ein neues System geben, wo die Verbotszonen und Flugzonen eingesehen werden können.

Aktuelles findest du immer auf www.gesetze-im-internet.de


Die Einverständniserklärung für LUFTBILDAUFNAHMEN erhälst du immer von mir als Druckvorlage oder vorab als Download im Feld Galerie!


Versicherungen

Grundlage einer Aufstiegsgnehmigung ist eine bestehende Drohnen-Haftpflichtsversicherung.

Geeignete Flugverhältnisse

Der Einsatzort der Drohne muss sich in uneingeschränktem Luftraum befinden.  Auch die Wind- und Wetterverhältnisse müssen fluggeeignet sein. Stabiler Wind von bis zu 38 km/h (Windstärke 5) ist - je nach Besonderheiten des Auftrages - kein Hinderungsgrund für einen Aufstieg.



Angaben der rechtlichen Bestimmungen ohne Gewähr - Stand 9 / 2023
www.gesetze-im-internet.de

Links:

drohnen.de - Drohnenübersicht, Infos
dfs.de         - Deutsche Flugsicherung (Drohnenverordnung)
DJI.com     - DJI Mini 5 Pro